Auf vielen Baustellen entsteht eine heikle Zwischenphase: Die endgültige Dachabdichtung ist noch nicht fertiggestellt – das Gebäude soll aber bereits gegen Niederschlag geschützt sein.
Kann dafür die Dampfsperre genutzt werden?
Die überarbeitete Flachdachrichtlinie, Ausgabe Januar 2026, greift dieses Thema ausdrücklich auf. Nach Angaben des ZVDH wurde die Definition der Behelfsabdichtung aus der Grundregel übernommen. Besonders hervorgehoben wird, dass eine Dampfsperre unter bestimmten Voraussetzungen die Funktion einer Behelfsabdichtung übernehmen kann.
Nicht jede Dampfsperre wird automatisch zur Behelfsabdichtung
Ausführung und gegebenenfalls notwendige Überarbeitung hängen unter anderem von Bauzeit und Planervorgaben ab. Eine Dampfsperre wird nicht allein dadurch zur geeigneten Behelfsabdichtung, dass sie kurzfristig Wasser abhält.
Materialwahl, Anschlüsse, Durchdringungen und die erwartete Dauer der Beanspruchung müssen zusammenpassen. Temporärer Wetterschutz sollte deshalb Bestandteil der Dachplanung sein – und nicht erst improvisiert werden, wenn Regen angekündigt ist.
Fazit
Die Flachdachrichtlinie 2026 schafft für eine wichtige Baustellensituation mehr Klarheit. Entscheidend bleibt die fachgerechte Planung und Ausführung des temporären Schutzes.
Quellen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks – Die neue Flachdachrichtlinie, Ausgabe Januar 2026
https://dachdecker.org/architekten-planer/grundsaetze-der-dachplanung/arbeitssicherheit/die-neue-flachdachrichtlinie-ausgabe-januar-2026-2238104/

