PREFA hat für 2026 eine wesentliche Änderung seiner Verlegerichtlinie für Dachplatten veröffentlicht. Nach Herstellerangaben wird die Lattung als mögliche Unterkonstruktion aus der Verlegerichtlinie entfernt. Die Verlegung der PREFA Dachplatten soll künftig ausschließlich auf vollflächigem Untergrund geplant und ausgeführt werden.
Hersteller begründet die Änderung mit neuen Anforderungen
PREFA verweist auf veränderte Anforderungen an Dächer. Dachböden werden häufiger als Wohnraum genutzt, klimatische Veränderungen beeinflussen die Bauweise und die zunehmende Zahl von Photovoltaikanlagen stellt zusätzliche Anforderungen an die Konstruktion und spätere Befestigung.
Auswirkungen auf Ausschreibung und Kalkulation
Für Planer und Dachdecker bedeutet die Änderung, dass der vollflächige Untergrund bereits bei Ausschreibung, Angebot und Arbeitsvorbereitung berücksichtigt werden muss. Bei Sanierungen sollte geprüft werden, welche vorhandene Unterkonstruktion tatsächlich vorliegt und welche Anpassungen nach der aktuellen Hersteller-Verlegerichtlinie erforderlich sind.
Aktuelle Herstellerunterlagen sind maßgebend
Die Änderung betrifft die Untergrundvorgabe für die Dachplatten. Für Befestigung, Anschlüsse, Unterdach, Schneeschutz, Entwässerung und weitere Systemdetails bleiben die jeweils aktuellen technischen Unterlagen und Verlegerichtlinien von PREFA maßgebend.
Fazit
Die neue Vorgabe zeigt, wie wichtig aktuelle Herstellerunterlagen für Planung und Ausführung sind. Frühere Detailstände sollten bei neuen Projekten nicht ungeprüft übernommen werden, wenn der Hersteller seine Systemvorgaben geändert hat.
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Hinweis zum Beitragsbild: Das KI-generierte Motiv dient ausschließlich der Illustration eines Aluminiumdaches und zeigt keine konkrete PREFA-Dachplatte.

