PV-Montage auf dem Dach: Neue Verbändevereinbarung regelt Zuständigkeiten und Sicherheit

von Redaktion Dachbaustoff.info | Sep. 16, 2026 | Photovoltaik

PV-Montage auf dem Dach: Neue Verbändevereinbarung regelt Zuständigkeiten und Sicherheit

Seit dem 1. September 2026 gilt eine neu gefasste Verbändevereinbarung für die sichere Installation von Photovoltaikanlagen. Sie soll die Zusammenarbeit verschiedener Gewerke verbessern und insbesondere Risiken durch Absturz und elektrische Gefährdungen reduzieren.

Für Dachdeckerbetriebe ist das Thema besonders relevant, weil bei PV-Anlagen Dachtechnik, Befestigung, Absturzsicherung und Elektrotechnik unmittelbar zusammentreffen.

Weitere Gewerke wurden einbezogen

Die seit 2024 bestehende Vereinbarung wurde erweitert. Neben Dachdecker-, Elektro- und SHK-Handwerk sind jetzt auch das Metallbauerhandwerk sowie Zimmerer und Holzbauer beteiligt. Zusätzlich ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall eingebunden.

Damit bildet die Vereinbarung die tatsächlichen Schnittstellen vieler heutiger PV-Projekte auf Dachflächen deutlich umfassender ab.

Bestimmte elektrische Arbeiten sind klar geregelt

Ein wichtiger Bestandteil ist die Qualifikation der elektrotechnisch unterwiesenen Person für PV-Anlagen – EuP für PV-Anlagen.

Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken dürfen bestimmte, klar begrenzte elektrotechnische Tätigkeiten ausführen, beispielsweise den Anschluss von PV-Modulen. Voraussetzung sind die vorgesehene Weiterbildung sowie die Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft.

Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters und an anderen entsprechenden elektrischen Anlagenteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten.

Absturzsicherung bleibt zentral

Die Vereinbarung beschäftigt sich ausdrücklich auch mit sicherem Arbeiten auf dem Dach. Arbeiten an PV-Anlagen müssen mit geeigneten Maßnahmen gegen Absturz durchgeführt werden. Genannt werden insbesondere die Anforderungen der TRBS 2121 beziehungsweise ASR A2.1 sowie Arbeits- und Schutzgerüste. Eine Musterarbeitsanweisung ist Bestandteil der Vereinbarung.

Damit werden zwei wesentliche Gefahrenbereiche gemeinsam betrachtet: elektrische Gefährdung und Absturzgefahr.

Was sollten Dachdeckerbetriebe beachten?

Vor Beginn eines PV-Projektes sollten die beteiligten Unternehmen eindeutig klären, welche Arbeiten der Dachdeckerbetrieb übernimmt, welche Qualifikationen die eingesetzten Beschäftigten besitzen und welche Tätigkeiten ausschließlich durch das Elektrohandwerk ausgeführt werden.

Die Vereinbarung sieht für die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechende Vertragsstrukturen vor. Die beteiligten Verbände stellen dafür auch Musternachunternehmerverträge zur Verfügung.

Fazit

Die neue Verbändevereinbarung ersetzt keine Fachqualifikation. Sie schafft vielmehr einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit mehrerer Gewerke bei der Installation von Photovoltaikanlagen.

Für Dachdeckerbetriebe bedeutet dies: Qualifikation, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zum Elektrohandwerk sollten bereits vor Beginn der Arbeiten eindeutig geregelt sein. Gerade angesichts der zunehmenden Verbindung von Dachtechnik und Photovoltaik können klare Zuständigkeiten zu sichereren und effizienteren Abläufen beitragen.


Quellen / Recherche-Stand: 16.09.2026


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